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   FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15   

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https://dejure.org/2019,50207
FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15 (https://dejure.org/2019,50207)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.11.2019 - 4 K 47/15 (https://dejure.org/2019,50207)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. November 2019 - 4 K 47/15 (https://dejure.org/2019,50207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zolltarifliche Einreihung von Elektrostimulationsgeräten; Einreihung von Multifunktionsgeräten mit TENS-, EMS- und Elektromassagefunktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Elektrostimulationsgeräte im Lichte des Zollrechts

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ungültigwerden einer verbindlichen Zolltarifauskunft während des gerichtlichen Verfahrens wegen Zeitablaufs Einreihung von Multifunktionsgeräten mit TENS-, EMS- und Elektromassagefunktion

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 04.03.2015 - C-547/13

    Oliver Medical - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15
    Dies folge auch aus dem Urteil des EuGH vom 4. März 2015 in der Sache C-547/13 zur Abgrenzung von medizinischen und nicht-medizinischen Lasergeräten.

    Der EuGH hat sich in der Rechtssache Oliver Medical (Urteil vom 4. März 2015, C-547/13, Rn. 47 ff.) - soweit ersichtlich - erstmals ausführlich mit der Prüfung der medizinischen Zweckbestimmung von Waren der Position 9018 KN auseinandergesetzt und die entscheidenden Kriterien benannt.

  • BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99

    Zolltarifsache

    Auszug aus FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15
    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (BFH, Urteil vom 14. November 2000, VII R 83/99, juris).
  • BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00

    Tarifierung; Spielzeug

    Auszug aus FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (EuGH, Urteil vom 20. Juni 1996, C-121/95; BFH, Urteil vom 18. Dezember 2001, VII R 78/00, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur - KN).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Auszug aus FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (EuGH, Urteil vom 9. Dezember 1997, C-143/96).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (EuGH, Urteil vom 20. Juni 1996, C-121/95; BFH, Urteil vom 18. Dezember 2001, VII R 78/00, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur - KN).
  • BFH, 09.05.2000 - VII R 14/99

    Tarifierung von Schwimmshorts; Badeshorts

    Auszug aus FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15
    Daneben werden "Nationale Entscheidungen und Hinweise" (NEH) zur Kombinierten Nomenklatur und zum Harmonisierten System veröffentlicht, die jedoch lediglich Verwaltungsanweisungen sind, die den deutschen Zollstellen bei Schwierigkeiten mit der Einordnung von Waren eine Tarifierungshilfe geben sollen und nur unverbindlichen Charakter haben (BFH, Urteil vom 9. Mai 2000, VII R 14/99, juris).
  • BFH, 13.01.2015 - VII R 25/13

    Zolltarif: Einreihung steriler Pinzetten aus Kunststoff - Bestimmung des

    Auszug aus FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15
    Dieser Verwendungszweck, der sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Position 9018 KN ergibt, ist ein tarifliches Einreihungskriterium (BFH, Urteil vom 13. Januar 2015, VII R 25/13, juris, Rn. 6).
  • FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15

    Einreihung eines Probeneinlasssystems zur Verwendung in der Massenspektrometrie

    Auszug aus FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15
    Im Fall eines Obsiegens wäre der Beklagte im Erstattungsverfahren an die aufgrund eines Urteils erlassenen vZTAe gebunden (vgl. zum Ganzen FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2017, 4 K 75/15, juris, Rn. 18).
  • FG Brandenburg, 14.03.2001 - 4 K 743/00

    Tarifierung eines elektronischen Geräts zur Feststellung des Körperfettanteils

    Auszug aus FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15
    Vorher ergangene Urteile und Einreihungsverordnungen mit abweichenden Begründungen erscheinen aus diesem Grund überholt (z.B. das Urteil des FG Brandenburg vom 14. März 2001, 4 K 743/00, juris, Rn. 28 ff.).
  • FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17

    Zolltarifrechtliche Einreihung von sog. Katzenkratzbäumen

    Eine verbindliche Zolltarifauskunft verliert in beiden Fällen die Wirksamkeit nur für die Zukunft, nicht aber rückwirkend (vgl. Art. 34 Abs. 3 UZK), weshalb sie für ihren in der Vergangenheit liegenden Gültigkeitszeitraum weiterhin Wirksamkeit entfaltet (vgl. hierzu FG Hamburg, Urteil vom 19.11.2019, 4 K 47/15, juris; Urteil vom 24.11.2017, 4 K 75/15, juris).
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